Der Studienausweis verhilft zu verbilligten Eintrittskarten für Theater, Schwimmbad, Konzerte und auch zu verbilligten Zeitkarten. Mit dem internationalen Studentenausweis (ISIC) stehen noch mehr Rabatte zur Verfügung, insbesondere im Ausland. Weitere Informationen finden Sie auch hier in der Broschüre unter dem Punkt AStA.
Verbilligte Zeitkarten
Für Fahrten mit der Deutschen Bahn ist es möglich, eine Fahrpreisermäßigung zu beantragen. Ein Antrag und Informationsmaterial hierzu sind im Reisezentrum der Deutschen Bahn im Bahnhof erhältlich. Als Studiennachweis dient das entsprechende Blatt auf dem Datenspiegel.
Semesterticket
Der Studienausweis gilt zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis oder dem Internationalen Studierendenausweis (ISIC) als Fahrkarte für alle Busse und Bahnen im Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) und im VRN-Übergangstarifgebiet (nicht in Fernzügen wie dem IC/EC und ICE). Der Preis für das Semesterticket ist bereits im Semesterbeitrag enthalten, der bei der Immatrikulation bzw. bei der Rückmeldung entrichtet wird. Zusätzlich können Studierende der TU Darmstadt außerdem ein sogenanntes Anschluss-Semester-Ticket kaufen. Informationen hierfür gibt es in den jeweiligen Verkaufsstellen. Seit Sommersemester 2012 ist der Studienausweis bereits einen Monat vor Semesterbeginn in Verbindung mit einem Lichtbildausweis als Fahrkarte gültig. Das heißt, dass man mit dem Studienausweis bereits ab 01. März bzw. 01. September mit Bus und Bahn fahren kann. Insbesondere ist das ein Vorteil für alle Erstsemseter an der TU Darmstadt, die jetzt bereits einen Monat vor Semesterbeginn in der Rhein-Main-Region auf Wohnungssuche und Entdeckungstour gehen können.
Weitere Informationen zum Semesterticket und zu Rückerstattungsmöglichkeiten in Härtefällen gibt es auf der Homepage des AStA.
Rundfunk- und Fernsehgebühren
Einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunk- und Fernsehgebührenpflicht können Studierende stellen, sofern sie Empfänger einer Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz sind und nicht bei den Eltern leben. Diese Möglichkeit gilt also nicht für Studierende, die gar keinen BAFöG-Anspruch haben oder die kein BAFöG mehr erhalten. Die Anträge werden direkt an den Beitragsservice von ARD ZDF Deutschlandradio (ehemals GEZ) gerichtet. Antragsformulare liegen bei allen Ämtern der Stadtverwaltungen (auch beim Sozialamt) aus.
AStA Büro Stadtmitte
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Referat Handicap
Leo Jaroljmek
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Referat Soziales und Personal
Denis Basaritsch
Referat für internationale Studierende
Amina Kazik
Referentin international@asta.tu-darmstadt.de
TUtor International
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